Anders als im Abstimmungskampf behauptet, wird die Schweizer Bevölkerung doch überwacht. Jetzt sagt der Bundesrat, dass die Technologie vor dem Zugriff Dritter sicher ist.

Anfang Jahr zeigte eine Recherche der ‘Republik’, dass der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) mit der Kabelaufklärung auch die Schweizer Bevölkerung überwacht. Daraufhin haben gut 9500 Menschen eine Petition von der Digitalen Gesellschaft und Campax unterschrieben, die die Überwachung der digitalen Kommunikation der Schweizer Bevölkerung verbieten wollen.

Anders als 2016 im Abstimmungskampf zur Revision des Nachrichten­dienst­gesetzes behauptet, wurden eben doch Schweizer Bürgerinnen und Bürger und nicht wie vorgesehen nur ausländische Personen überwacht. Eine saubere Trennung zwischen inländischen und ausländischen Zielpersonen sei technisch gar nicht möglich, schrieb der NDB selbst in einer gerichtlichen Stellungnahme.

Vier Monate nach dem Bekanntwerden deckte die ‘Republik’ weitere Details über das Massenüberwachungsprogramm auf: So stammt der Technologie­lieferant für die Kabelaufklärung nicht etwa aus der Schweiz, sondern aus Israel und pflegt enge Verbindungen in die USA. Das brachte schliesslich auch die Politik auf den Plan.

So wollte der Zürcher SP-Nationalrat Fabian Molina in der Fragestunde vom Bundesrat unter anderem wissen, wie verhindert wird, dass personen­bezogene Daten von Dritten verwendet werden und warum das Verteidigungs­departement die Beschaffung verheimlichte.

Kein Zugriff von Dritten

In seiner Antwort schreibt der Bundesrat, dass weder die National Security Agency (NSA) der USA, noch der israelische Geheimdienst Mossad oder andere ausländische Nachrichtendienste Zugriff auf persönliche Daten aus der hiesigen Kabelaufklärung hätten.

“Durch die Abschottung der Systeme sind aus- oder eingehende Verbindungen in oder aus fremden Netzwerken ausgeschlossen”, hält der Bundesrat fest. Auch eine allfällige Hintertür wäre wirkungslos, da jede Datenübertragung ausserhalb des eigenen Netzwerks verhindert werde.

Externes Personal werde bei Einsätzen vor Ort stets von Mitarbeitenden des Dienstes für Cyber- und elektromagnetische Aktionen begleitet. Durch die ständige Überwachung sowie weitere Sicherheits- und Kontrollmassnahmen werde auch bei der Arbeit von externem Personal sichergestellt, dass keine Daten abfliessen oder Malware in die Systeme gelangt.

Beschaffung nicht verheimlicht

Auf den Vorwurf der Verschleierung antwortete der Bundesrat, dass das VBS die Beschaffung von Rüstungsgütern nicht verheimlicht habe. “Aus Gründen der nationalen Sicherheit können nicht alle Informationen herausgegeben oder Publikationen wie Zeitungsartikel kommentiert werden”, argumentiert der Bundesrat.

Zudem könne das VBS zu allfälligen geheim klassifizierten Vereinbarungen in diesem Rahmen keine Auskunft geben. Für Geschäfte dieser Art sei die Geschäftsprüfungsdelegation zuständig.