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Viele Besitzer gehen allerdings gar nicht davon aus, dass sie ihr Fahrrad zurück erhalten werden, und verzichten auf eine Anzeige.
Komisch, und das bei einer beeindruckenden Aufklärungsrate von 10% und der harten Verurteilung der Hehler durch die Justiz.
Du musst ja eine Anzeige machen um Geld zu bekommen. Die Anzeige ist natürlich wenig erfolgversprechend.
Anstatt sich mit der Versicherungswirtschaft oder der untätigen Exekutive auseinanderzusetzen sollte man heutzutage lieber selbst sein Recht durchsetzten. GPS und Bluetooth machen es möglich.
Soll ich es dann zurückstehlen? Was wenn deren Haustür abgeschlossen ist?
Du hast natürlich völlig recht, bei Diebstahl geht das Diebesgut ja bekanntlich in den Besitz des Diebes über. Bei verschlossenen Türen kann man ebenfalls nichts machen. Schade um das schöne Rad dann.
Tatsächlich geht das Rad in den Besitz des Diebes über, es bleibt aber mein Eigentum.
Bevor ich mich von einem Dieb verhauen lasse, schreibe ich das Thema ab.