Erfolg für die deutsche Netzgemeinde!
Oh man was ein wahnwitziges Konzept, dass eine DNS-Anbieter für Inhalte haften müssen mit denen sie eigentlich nix zutun haben…
Ist doch total sinnvoll. Die Leute die die Straßenschilder anbringen sind doch auch dafür verantwortlich wenn jemand in der Straße Raubkopien erstellt oder etwa nicht?
Zum Glück wurde das gerichtlich revidiert.
Ja. Hoffentlich legt Sony keine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundes
verfassungsgerichtshof ein.Kleine Notiz am Rande: Sony kann vor den Bundesgerichtshof ziehen. Das ist ein anderes Gericht als das Bundesverfassungsgericht.
Der Bundesgerichtshof ist die oberste Instanz der Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte, die sich mit Zivil- und Strafrecht beschäftigen.
Das Bundesverfassungsgericht überwacht, wie der Name vermuten lässt, die Einhaltung der Verfassung. Überprüft also ob Gesetze oder andere staatliche Maßnahmen verfassungskonform sind.
Ich bin kein Anwalt, aber spontan sehe ich keine Möglichkeit wie Sony damit irgendwie vor das Bundesverfassungsgericht ziehen könnte.Der BGH könnte zu dem Schluss kommen, das die bestehenden Gesetze hinsichtlich der Einhaltung der Verfassung überprüft werden müssten, weil dahingehend Zweifel bestehen. Allerdings entscheidet das BVerfG nicht in der Sache, sondern allgemein und die Entscheidung des BGH müsste dann nochmal neu gemacht werden.
Okay, das stimmt natürlich, dass das so seinen Weg zum BVerfG findet, klingt aber schon ziemlich unwahrscheinlich 😅
Danke für die Korrektur, da hat mein Textverständnis wohl den Abflug gemacht.
Will Sony die Entscheidung nicht hinnehmen, könnte das Unternehmen beim Bundesgerichtshof noch eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.
Im Artikel stand es richtig, mir persönlich war aber auch der Unterschied nicht klar.
Das erstaunlichste an der Sache ist, dass Sony in Dresden geklagt hat, statt sich wie bei solchen Fällen üblich in Hamburg oder Köln den Arsch pudern zu lassen.
statt sich wie bei solchen Fällen üblich in Hamburg oder Köln den Arsch pudern zu lassen.
Höchste Zeit, hier das Prinzip des fliegenden Gerichtsstands abzuschaffen.
Haben sie schon. Ich such gleich die Quelle.
Warum das jetzt in Dresden weiter ging verstehe ich auch nicht ganz
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