• qwesx@kbin.social
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    10 months ago

    https://www.arbeitsrechte.de/mindestlohn-langzeitarbeitslose/

    Keinen Mindestlohn erhalten nach § 22 des Mindestlohngesetzes die folgenden Personen […]:

    • Arbeitnehmer, die jünger als 18 Jahre alt sind und keinen Berufsabschluss vorweisen können
    • Auszubildende
    • Pflichtpraktikanten, die in einem Unternehmen bis zu drei Monate arbeiten
    • Personen, die sich schon länger in der Arbeitslosigkeit befinden

    Anmerkung zum letzten Punkt: “länger” meint ein Jahr.

    Wer arbeitet, der soll bezahlt werden. Keine Ausnahmen.

    • Seven@feddit.deOPM
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      10 months ago

      Oh wow! Das wusste ich so nicht und habe deinen Post missverstanden. Danke für die Info!

    • Takios@feddit.de
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      5
      ·
      10 months ago

      Personen, die sich schon länger in der Arbeitslosigkeit befinden

      Puh das ist ja krass, die Ausnahme kannte ich noch gar nicht. Lohnt sich dann natürlich noch viel mehr als Langzeitarbeitloser eine Tätigkeit aufzunehmen wenn man nicht mal Mindestlohn bekommt /s