Wer blaumacht, muss mit einer Kündigung rechnen. Das heißt aber nicht, dass man bei einer Krankschreibung ans Haus gefesselt ist. Je nach Erkrankung ist sogar ein Urlaub möglich.
Wer blaumacht, muss mit einer Kündigung rechnen. Das heißt aber nicht, dass man bei einer Krankschreibung ans Haus gefesselt ist. Je nach Erkrankung ist sogar ein Urlaub möglich.
Ich lese da nur von der Frau die nach Sylt reiste und dem Schlosser der während einer AU woanders arbeitete.
Ah, hatte ausversehen die 2. Seite (von 3) verlinkt. Habs verbessert.