Der Autovermieter hat nur noch das Kennzeichen, aber nicht mehr das Auto. Der neue Besitzer darf es behalten. Vor Gericht war der Autovermieter nicht erfolgreich, nun sitzt er auf hohen Kosten.
Dem Autovermieter aus Westhausen wurde geraten, künftig jedesmal zum Abgleich der Identität zur Polizei zu gehen, zusammen mit den Ausweisen und der Kundschaft.
Wie Realitätsfern ist das den bitte