Der Ulmer Drogeriemarktunternehmer Erwin Müller hat am Montag im Erbschaftsstreit mit seinen drei erwachsenen Adoptivkindern gewonnen. Er muss ihnen nicht den Pflichtteil vererben.
Tatsächlicher Grund der Adoptionen soll gewesen sein, dass sich damit die sonstigen innerfamiliären Ansprüche auf das Erbe rein rechtlich verschoben hätten.
Wenn er denen was vermachen wollte ergibt der Satz damit irgendwie Sinn, vorher hab ich den irgendwie nicht verstanden.
Der 91-jährige Erwin Müller selbst hatte zu Prozessbeginn erklären lassen, die drei nur aus Zuneigung und Vertrauen adoptiert zu haben. Der Drogeriemarktbesitzer soll sie auf der Jagd kennengelernt haben.
Hier klingts irgendwie so als sei er auf Erbschleicher reingefallen.
Wenn er denen was vermachen wollte ergibt der Satz damit irgendwie Sinn, vorher hab ich den irgendwie nicht verstanden.
Hier klingts irgendwie so als sei er auf Erbschleicher reingefallen.