Es zeichnet sich ab, wovor Menschenrechtsorganisationen und Journalistenverbände lange gewarnt haben: Die geplante UN-Konvention zur Cyberkriminalität erfüllt nicht die Mindestanforderungen an Menschenrechte und Datenschutz. Sie schaffe „beispiellose Überwachungsbefugnisse“ und biete kaum Schutz für IT-Sicherheitsforscher, Whistleblower oder Journalisten.
Die Überschrift suggeriert, dass da die USA und EU nicht gerne mitmachen würden. Im Artikeln heißt es dann aber:
und
Wenn man sich anschaut, wie die USA mit Assange und Snowden umgegangen sind, dann hat man hier einen willkommenen Vorwand, um so zu tun, als sei diese Regelung nicht auch im Interesse der USA.