Normalerweise erfolgen Wohnungsdurchsuchungen offen. Dem Wohnungsinhaber wird der Durchsuchungsbeschluss übergeben und er*sie kann bei der Durchsuchung seiner Räume anwesend sein. Ist der Wohnungsinhabende nicht anzutreffen, sind andere Personen als Zeugen beizuziehen, zum Beispiel Angehörige oder Nachbarn. So ist es für die Strafverfolgung seit Jahrzehnten in der Strafprozessordnung geregelt. Auch für Durchsuchungen zur Gefahrenabwehr steht in den Polizeigesetzen der Länder dasselbe. Der Verfassungsschutz darf ohnehin keine Wohnungen durchsuchen.
Den alten Grundsatz der offenen Wohnungsdurchsuchung will Innenministerin Faeser nun aber teilweise aufgeben. In ihrem Gesetzentwurf sieht sie vor, dass das BKA die Durchsuchung von Wohnungen auch „verdeckt durchführen“ kann. Voraussetzung ist, dass mutmaßlich ein Anschlag des internationalen Terrorismus geplant ist, der den Staat, das Leben oder die Freiheit von Bürgern oder Sachen von allgemeinem Interesse bedroht.
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Neben der heimlichen Durchsuchung will Faeser dem BKA auch das heimliche Betreten von Wohnungen erlauben, um Spähsoftware (sogenannte Staatstrojaner) auf Computern und Smartphones zu installieren. Die Spähsoftware kann entweder den Inhalt der Festplatte an die Polizei verschicken (sogenannte Online-Durchsuchung) oder verschlüsselte Nachrichten und Gespräche überwachen, indem sie den Inhalt vor der Verschlüsselung im Gerät abgreift (Quellen-Telekommunikationsüberwachung, Quellen-TKÜ).
Bisher gelingt der Polizei die Installation von Trojanern häufig nicht (wenn sie überhaupt bereits eine passende Software für die stetig weiterentwickelten Geräte zur Verfügung hat). Oft werden zum Beispiel E-Mails mit manipulierten Anhängen zugesandt, die Sicherheitslücken auf den Geräten ausnutzen sollen. Die „technisch sicherste und schnellste Möglichkeit“, einen Trojaner zu installieren, ist laut Faeser aber, wenn man das Gerät in Händen hat. Hierzu soll das BKA künftig mit Dietrich oder Stemmeisen heimlich in die Wohnung eindringen können. Bei dieser Befugnis liegt kein Tabubruch vor. In Mecklenburg-Vorpommern wurde dies bereits 2020 der Polizei zur Gefahrenabwehr erlaubt.
Die Antwort ist fürchte ich total banal: Die Minister sind ja nicht die alles entscheidenden Alleinherrscher über ihr Ministerium, sondern halt auch nur sich alle 4 Jahre austauschende “Geschäftsführer”. Die können natürlich eine Agenda oder eine Richtung vorgeben, aber die Ministerien haben natürlich ein Eigenleben. Der Bundesverkehrswegeplan ist halt längerfristig angelegt, den könnte auch ein grüner Verkehrsminister nicht so einfach umwerfen. Im Zweifelsfall gibt es auch Sachbearbeiter, die ihre ganze Berufslaufbahn schon mit der Planung bestimmter Autobahnen beschäftigt sind und die lassen sich auch nicht so mal eben in den Bahnsektor verschieben. Und der Hans-Günther, der seit Ewigkeiten Gigaliner pushen will, weiß halt dann jetzt auch, dass er ab nächstes Jahr höchstwahrscheinlich wieder einen CSU-Chef hat. Ähnlich ist es in den Sicherheitskreisen im Innenministerium: Da gibt es Netzwerke und Gruppen, die etwa die Vorratsdatenspeicherung pushen und die machen das halt völlig egal, wer gerade Minister ist. Und natürlich färbt dann so eine Einflussnahme irgendwann auf die Minister ab