Eins verstehe ich nicht ganz. Im Artikel wird der Urteilsspruch so zitiert:
„Damit erweist sich das Abstellen von Kraftfahrzeugen über Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen an öffentlichen Straßen als grundsätzlich den Verkehrsbedürfnissen entsprechend und damit als grundsätzlich verkehrsüblich und gemeinverträglich.“
Kaum ein richterlicher Urteilsspruch sollte für die Städte in den kommenden Jahrzehnten folgenreicher sein als das „Bremer Laternenparker-Urteil“. Mit der Billigung des dauerhaften Abstellens von Fahrzeugen am Straßenrand, […]
Ich bin ja kein Jurist, aber für mich klingt das ziemlich eindeutig so, dass eben nur an Sonn- und Feiertagen sowie über Nacht das Abstellen von Autos geduldet wird, nicht jedoch tagsüber an Wochentagen, wie es heutzutage auch absolut üblich ist. Eine “Billigung des dauerhaften Abstellens” erschließt sich mir aus dem Urteil nicht.
Vollkommen abgesehen davon, dass es in Deutschland kein Stare decisis wie in UK oder USA gibt und jedes Gericht anders urteilen kann und darf. Müsste nur jemand klagen
Eins verstehe ich nicht ganz. Im Artikel wird der Urteilsspruch so zitiert:
Ich bin ja kein Jurist, aber für mich klingt das ziemlich eindeutig so, dass eben nur an Sonn- und Feiertagen sowie über Nacht das Abstellen von Autos geduldet wird, nicht jedoch tagsüber an Wochentagen, wie es heutzutage auch absolut üblich ist. Eine “Billigung des dauerhaften Abstellens” erschließt sich mir aus dem Urteil nicht.
Vollkommen abgesehen davon, dass es in Deutschland kein Stare decisis wie in UK oder USA gibt und jedes Gericht anders urteilen kann und darf. Müsste nur jemand klagen