Ein Göttinger Anwalt zeigt eine Polizistin wegen Verdachts der Falschaussage vor Gericht an. Ihre Aussage hatte einen Demonstranten belastet.

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Die Hannoveraner Polizeieinheit habe ein Wortprotokoll ihrer Lautsprecherdurchsagen vorgelegt, berichtet der Göttinger Rechtsanwalt Sven Adam. Er vertritt die Beschuldigten. Der Datenträger, auf dem die Durchsagen im Original gespeichert worden seien, sei angeblich nicht mehr vorhanden.

Adam zufolge enthält das ersatzweise von der Polizei vorgelegte Wortprotokoll an mehreren Stellen die vermeintliche Durchsage einer beschränkenden Verfügung. In einer mündlichen Hauptverhandlung über einen der Widersprüche am 19. Juni habe eine Hannoversche Polizeibeamtin, die die Durchsagen selbst gemacht haben will, diese Aussage in einer Befragung nochmals bestätigt.

Doch das ist ganz offensichtlich die Unwahrheit. Rechtsanwalt Adam selbst bringt anschließend Videomaterial der Göttinger Bürgerrechtsinitiative „BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz“ in das Verfahren ein, das sämtliche Durchsagen der Polizei während des in Rede stehenden Einsatzes in Bild und Ton dokumentiert. Die besagten beschränkenden Verfügungen sind in den Durchsagen nicht enthalten. „Die vermeintliche Mitschrift der Originalaufnahme ist damit falsch“, konstatiert Adam. „Und ein Strafvorwurf gegenüber den Betroffenen nicht mehr zu halten.“

Das sieht das Amtsgericht genauso. Mit dem nun veröffentlichten Beschluss vom 7. November spricht es den Beschuldigten frei. „Ein Tatnachweis konnte nicht geführt werden“, heißt es in dem Urteil. „Der Verteidiger des Betroffenen hat ein Video vorgelegt, aus dem sich ergibt, dass eine Beschränkung der Versammlung nicht ausgesprochen wurde. Die Echtheit des Videos wird auch von der Staatsanwaltschaft nicht in Frage gestellt.“

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Am Montag stellte Adam deshalb Strafanzeige gegen die Beamtin wegen des Verdachts der Falschaussage vor Gericht: „Ohne das Video wären sieben Personen wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt worden, die sie nicht begangen haben.“

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  • Norgur@kbin.social
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    1 year ago

    Ich bin ja grundsätzlich schon dafür,.dass Gerichte Polizisten und anderen Ordnungshütern einen gewissen Schutz bieten, wenn es darum geht, dass diese im Dienst beleidigt oder angegangen werden. Auch ist klar, dass Fehler der Polizei z.b. wie bei Ärzten durchaus toleriert werden müssen, ob uns das gefällt, oder nicht. Sind auch nur Menschen. Gleichzeitig gibt es keine Medaille ohne Kehrseite: offensichtliches, vorsätzliches Fehlverhalten dieser Beamten muss ebenfalls härter bestraft werden: einerseits mit den gleichen Konsequenzen, die jeder Bürger tragen würde, andererseits mit arbeitsrechtlichen Schritten. Beides mit höherer Härte, als normale Bürger. Immer. Diese Menschen werden von uns als Volk beauftragt,.die öffentliche Ordnung zu erhalten. Wenn sie vorsätzlich das Gegenteil tun, haben sie diesen Auftrag nicht nur nicht erfüllt, sondern klar.gemacht, sass sie an dessen Erfüllung nicht interessiert sind. Dann sollten wir auch nicht weiter an einer Bezahlung dieser Leute interessiert sein.