Ich kann’s auf der einen Seite nachvollziehen, aber auf der anderen ist es schon harter Aktionismus. Und dann kommt gleich wieder Frau Faeser mit ihrem “wir brauchen Vorrrrraaaaatadatenspeicherong!!!” in 3, 2, 1…
Wahrheit. Wäre schön wenn auf dem Rückflug Bundeswehr helfer mitgenommen werden würden denen es versprochen wurde.
Du träumst wirr. Wenn diese Leute noch leben, sind sie schon lange untergetaucht und insbesondere für Deutsche unauffindbar.
Das ist ziemlicher Schwachsinn der BND hat wohl bis heute Kontakt zu einigen von denen
Und dann kommt gleich wieder Frau Faeser mit ihrem “wir brauchen Vorrrrraaaaatadatenspeicherong!!!” in 3, 2, 1…
Das kommt ohnehin jeden Tag von ihr, egal was passiert.
Aber die
KinderTerroristenKinderTerroristenKinderTerroristenKinderTerroristen…
Laut Spiegel hat der Zeitpunkt nix mit Solingen zu tun:
[…] Die erste Abschiebung nach Afghanistan wurde vom Kanzleramt und den Innenbehörden seit gut zwei Monaten vorbereitet. […]
Nach SPIEGEL-Informationen verhandelte die Bundesregierung nicht direkt mit den Machthabern in Kabul, stattdessen bat man im Emirat Katar um diskrete Schützenhilfe für die Abschiebung der Straftäter nach Afghanistan. Die Regierung in Doha verfügt über tragfähige Kontakte zu den Taliban.
Ah, na dann, so ist natürlich alles besser.
So langsam fallen wohl alle Grenzen beim Wettstreit wer am besten abschiebt
Merz, Scheuer, Höcke, Söder und Co auch dabei? Mit Rückflugticket frühestens in 5 Jahren? Ist doch sicher dort!
Zu Recht. Wer schwere Straftaten gegen die Gesellschaft begeht, kann nicht die Aufnahme durch selbige erwarten.
Okay was soll dann mit deutschen Straftäter*innen passieren nachdem sie ihre jahrelange Haft abgesessen haben? Die müssen und sollten ja auch wieder in die Gesellschaft aufgenommen werden
Ja, richtig. Das sind Deutsche und mithin unser Problem. Die wurden und werden rehabilitiert. Was der Vergleich zu nicht-deutschen soll, erschließt sich mir nicht. Dass solche Straftäter nicht das Problem unser Gesellschaft sind, sollte auf der Hand liegen.
Warum werden die rehabilitiert, geflüchtete aber nicht? Im Artikel 3 vom Grundgesetz heisst es schließlich “Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.”, hier findet dann ja aber eine eindeutige ungleichbehandlung statt.
Sie werden gleichbehandelt und erhalten die gleichen Prozesse und gleichen Strafen wie Deutsche — es gibt keine Schlechterstellung im Recht. Dass ihnen aber aufgrund einer schweren(!) Straftat folgerichtig danach kein Asyl gewährt wird und sie abgeschoben werden, steht dem nicht im Weg. Ganz im Gegenteil: das ist im europäischen Recht geregelt und wurde letztes Jahr vom EUGH bestätigt.
Ich finde es auch einigermaßen merkwürdig, wie hier Vergewaltiger, Mörder und andere Verbrecher (einfach mal lesen, wer da heute abgeschoben wurde) mit einem anschließenden Aufenthalt in Deutschland belohnt werden sollen.
Wer Verbrechen begeht, gehört in den Knast. Wer Verbrechen begeht und nicht Deutscher oder EU Bürger ist, gehört anschließend an die Haft des Landes verwiesen.
Ich finde sehr widersprüchlich wie du die Ungleichbehandlung hier als Gleichbehandlung darstellst. Die deutsche Staatsbürgerschaft haben ist halt besonders in Deutschland ein Privileg und sie nicht zu haben führt halt zu einer faktischen Ungleichbehandlung, bspw Abschiebung für die einen und Haft + weitere Aufenthalt in DE für die anderen.
Das liegt in der Natur der Sache. Du kannst nicht einfach in ein beliebiges Land reisen und sämtliche Rechte der Bürger des Landes durch Grenzübertritt erwerben.
Das gibt es in exakt keinem Land der Welt.
Hat auch niemand behauptet das es irgendwo so ist oder das es eine gewünschte Losung ist
keine Haft ist doch ein ziemliches Privileg
Weiß jemand, wofür die 1000€ sind?
Wissen nein. Aber Vermutung ist wegen des Betrages, dass es sich um Geld aus der REAG/GARP-Förderung, bzw. Starthilfeplus handelt.
Über das Bund-Länder-Programm REAG/GARP (“Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany” und “Government Assisted Repatriation Programme”) können mittellose Migrantinnen und Migranten, darunter Ausreisepflichtige sowie Personen mit sehr geringen Aussichten auf einen asylrechtlichen Schutzstatus, bei der freiwilligen Rückkehr in ihr Herkunftsland oder der Weiterwanderung in einen aufnahmebereiten Drittstaat unterstützt werden, u.a. durch Übernahme von Reisekosten. Im Auftrag des BMI und der zuständigen Ministerien der Länder wurde das Programm bis Ende 2023 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) organisiert und durch die Internationale Organisation für Migration (IOM) praktisch umgesetzt. Seit 2024 erfolgt die Umsetzung des Programmes durch das BAMF. Ergänzt wird das REAG/GARP-Programm durch das Bundesprogramm StarthilfePlus.
Welche Unterstützung gibt es? Wieviel Hilfe Sie erhalten können, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit und anderen Faktoren ab. So könnten Sie unterstützt werden: Flug- oder Busticket Fahrtkosten vom Wohnort zum Flughafen oder (Bus-)Bahnhof Geld für die Reise (Reisebeihilfe): 200 EUR pro Person* (100 EUR pro Person unter 18 Jahren) Medizinische Unterstützung: während der Reise (zum Beispiel Rollstuhlservice, medizinische Begleitperson) und im Zielland (maximal 2.000 EUR für bis zu drei Monate nach Ankunft) Einmalige Förderung: 1.000 EUR pro Person (500 EUR pro Person unter 18 Jahren, pro Familie maximal 4.000 EUR) *Personen aus bestimmten Ländern, die ohne ein Visum nach Deutschland einreisen konnten, erhalten weniger Geld für die Reise (verminderte Reisebeihilfe). Dies sind: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Kosovo (Resolution 1244/99 des UN-Sicherheitsrats), Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien und Ukraine.
HINWEIS: Sonderbetrag bei frühzeitiger Ausreise Wenn Sie Deutschland bereits nach kurzer Zeit wieder verlassen möchten, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen 500 EUR finanzielle Unterstützung (bis zu 2 Monate nach der Erstellung des negativen Asylbescheides). Dies ist ein fester Betrag, egal ob Sie alleine oder mit der Familie ausreisen. Die Unterstützung ist von Ihren Gründen für die Ausreise unabhängig. Wer kann REAG/GARP 2.0 beantragen? Personen aus Nicht-EU-Ländern,
- die ein Asylbegehren (Asylgesuch) geäußert, aber noch keinen rechtswirksamen Asylantrag gestellt haben,
- die sich im Asylverfahren befinden,
- deren Asylantrag abgelehnt wurde und nachvollziehbar ausreisepflichtig sind und
- die asylberechtigt sind oder eine Duldung besitzen,
- Personen, die im Wege des Familiennachzugs nach Deutschland zu einer förderfähigen Person eingereist sind, aber selbst nicht zum förderfähigen Personenkreis gehören können REAG/GARP 2.0 erhalten,
- die von Menschenhandel oder Zwangsprostitution betroffen sind, können Unterstützung beantragen. Personen, die eine oder mehrere Staatsangehörigkeiten eines Mitgliedstaates der EU besitzen (Unionsbürgerschaft), können keine Unterstützungsleistungen aus dem REAG/GARP 2.0-Programm bei einer freiwilligen Rückkehr in einen anderen EU-Mitgliedstaat bzw. Drittstaat erhalten, es sei denn, sie sind Opfer von Menschenhandel oder Zwangsprostitution geworden und möchten freiwillig in ihren EU-Mitgliedsstaat zurückkehren.
können mittellose Migrantinnen und Migranten, […] bei der freiwilligen Rückkehr in ihr Herkunftsland […] unterstützt werden
Erscheint mir dem Grunde nach unzutreffend.
Vermutlich geht es darum, rechtliche Hürden abzubauen und zu verhindern, dass die Abschiebung am Ende von Gerichten einkassiert wird und eine Rückholaktion gestartet werden muss. Sagt zumindest der Tagesspiegel.
ARD-Faktenfinder hat dazu jetzt etwas geschrieben:
https://www.tagesschau.de/faktenfinder/kontext/abschiebungen-handgeld-100.html
Danke. Es gab also einen vernünftigen Grund.