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Cake day: June 23rd, 2024

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  • Finde es interessant, dass immer vom Gastrecht gesprochen wird. Sowas gibt es nämlich gar nicht. Im Gegensatz zum Asylrecht und das macht Dinge halt kompliziert.

    Das stimmt. Weil es aber neulich schon eine ähnliche Diskussion gab, lege mir folgenden Hinweis bitte nicht böswillig aus, der mich damals selber ziemlich überrascht hat:

    In der Allgemeinen Erklärung für Menschenrechte wird genaugenommen gar kein tatsächliches “Recht auf Asyl” iSv “Recht, Asyl zu bekommen” eingeräumt, sondern nur das etwas merkwürdige “Recht, das gewährte Asyl zu genießen”. Bei der ursprünglich angedachten “harten” Formulierung, tatsächlich ein “Recht auf Asyl” einzuräumen, haben die Staaten nicht mitgemacht. Außerdem haben sie sich die Hintertür eingebaut, dass dieses Recht aufgrund von Verbrechen aberkannt werden kann.

    In Deutschland geht das Grundgesetz einerseits weiter und räumt politisch Verfolgten tatsächlich “hart” Asylrecht ein. Andererseits räumen wir uns mit Absatz 2 quasi den Ultimativ-Joker ein, der es uns technisch ermöglichen würde, nahezu jeden abzuweisen. Weil auf dieses Recht auf Asyl kann sich nicht berufen, wer aus einem sicheren Drittstaat der EU oder bspw. dem Schengenraum einreist. Also alle Länder, die uns umgeben. Lediglich die Einreise per Flugzeug oder Schiff würde da nicht drunterfallen und das macht allenfalls ein verschwindend geringer Teil.

    Die Argumentation mit dem Recht ist also bei weitem nicht so wasserdicht, wie man vielleicht denkt. Der rechtliche Rahmen würde im Zweifel eine noch viel restriktivere Auslegung hergeben, wenn es eine entsprechende Regierung gerne so haben möchte. Das finde ich ganz gut im Hinterkopf zu behalten.








  • Quittenbrot@feddit.orgtoich_iel@feddit.orgich📙iel
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    12 days ago

    Bei der genauen Herkunft wird gestritten, aber erfunden haben die Nazis es nicht.

    Zur Wahl stehen bspw.:

    -ursprüngliche Bezeichnung für das im März stattfindende Aussortieren der nicht (mehr) zur Aufzucht geeigneten Schafe (März-/Merzschafe)

    -eine Abwandlung von ‘merzen’ (Handel treiben, von lat. merx ‘Ware’), also ‘aus dem Handel ziehen’.

    -eine Abwandlung von ‘merksen’ (kennzeichnen, auszusonderndes markieren, vgl. engl. mark out ‘bestimmen, ausersehen’)

    -verwandt mit ‘uzermarcete’, mhd. aus dem 13. Jh, ‘vertreiben’, ‘aus der Mark schaffen’




  • Hä? Blau ist doch genau die Farbe der Konkurrenz und in diesem Kontext alles andere als neutral.

    Ja, aber der direkten Konkurrenz, gegen die sich das Plakat wendet. Da muss man wahrscheinlich nicht befürchten, dass das von Anhängern der Nazis als Werbung für ihre Partei verstanden wird.

    Bei gelb oder orange könnte man aber denken, dass das eine Aktion von der FDP oder den Piraten sei. Das möchte man bei CDU, Linken, Grünen oder SPD natürlich nicht.

    Orange, Türkis, Lila?

    Orange: Piraten

    Türkis: “coole” neue CI-Farbe der Union

    Lila: Volt

    Der Regenbogen im Parteienland ist schon ziemlich abgegrast.

    Und was ist der Unterschied zwischen ‘seriösen’ und ‘unseriösen’ Farben? Wer definiert ‘seriöse’ und ‘unseriöse’ Farben?

    Tja, das ist eine gute Frage. Ich bin kein Fachmann für Farbpsychologie und kenne mich mit den Hintergründen nicht aus. Aber Blau ist zumindest in unserem Kulturkreis wohl die Business-Farbe. Sie wird mit Ruhe, Seriosität und Vertrauen verbunden und ist darum der Dauerbrenner für alle, die keine Risiken eingehen wollen und Sicherheit ausstrahlen möchten.




  • Nur weil in der Erläuterung zum Artikel etwas anderes steht wird der Artikel selbst nicht ungültig.

    Die Erläuterung macht nichts an dem Artikel ungültig, sondern erklärt sie. Und auch das Verbot des Zurückschickens in den Verfolgerstaat wird ja erwähnt. Daraus leitet sich aber auch kein tatsächliches Recht auf Asyl ab. Wie du schreibst, resultiert das dann schlimmstenfalls im Abklappern von Tür zu Tür, bis man einen Staat findet, der dann das Asyl einräumt, dessen Genuss dann durch die Menschenrechte wieder garantiert wird. Das ist schon ziemlich absurd.

    Für die Diskussion in Deutschland ist das ganze jedoch quasi doppelt hinfällig, da wir nicht nur nicht an Verfolgerstaaten grenzen, das Rückweisungsverbot aus der GFK also nicht greift, sondern dazu noch ausnahmslos von sicheren Drittstaaten des EU-/Schengenraums umgeben sind. Nach §16a Abs. 2 GG kann sich nicht auf Asyl berufen, wer aus einem dieser Staaten einreist, was in Deutschland nur an (Flug-)Häfen nicht der Fall wäre. Also selbst bei uns, wo ein Recht auf Asylrecht im GG steht, gibt es die Ausnahme.


  • Das steht auch in dem Link:

    Die Allgemeine Erklärung räumt allerdings keinen Rechtsanspruch auf Asyl ein, gewährt also kein Recht, Asyl zu erhalten, sondern nur das Recht, Asyl zu suchen und zu geniessen, wenn es von einem Staat gewährt wird.

    In meinen Augen eine ziemlich bekloppte Formulierung, denn ein Recht auf Genuss von einer Sache einzuräumen, die allerdings von der freien Entscheidung eines anderen abhängig ist, hebelt das ganze für mich ziemlich aus.

    Aber wie es aus dem Artikel auch durchklingt, war das wahrscheinlich die etwas verwirrende Notlösung, die man gewählt hat, als sich die Staaten bei einem absoluten Recht quergestellt haben.