Das Problem ist, du brauchst theoretisch nur einen Namen. Dann schaltest du eine Anzeige gegen die Person und sofort werden dir derartige daten gegeben. Und Anzeige schalten geht schnell.
Nein, so einfach funktioniert das nicht. Die Polizei kann natürlich relativ einfach mit dem Namen auch die Adresse aus dem Melderegister ziehen, als Anzeigender bekommst du die aber nicht “mal eben so”. Zunächst muss überhaupt erst mal ein Staatsanwalt die Anzeige überhaupt aufnehmen und ein Verfahren eröffnen oder (bei Antragsdelikten) muss der Anzeigende schriftlich einen Strafantrag stellen.
Ja komisch das ich das selbst schon erfahren musste… Gerade so als würde ich wissen das es so einfach geht. Du kannst im übrigen auch eine Kennzeichen abfrage machen. https://kfz-serviceportal.de/zulassungsstelle/fahrzeughalter-ermitteln/ wenn “das auto parkt ständig auf meinem Parkplatz” oder ähnliches als grund genannt wird.
Das Problem ist, du brauchst theoretisch nur einen Namen. Dann schaltest du eine Anzeige gegen die Person und sofort werden dir derartige daten gegeben. Und Anzeige schalten geht schnell.
Ich finde das da ein Gericht dazwischen muss.
Nein, so einfach funktioniert das nicht. Die Polizei kann natürlich relativ einfach mit dem Namen auch die Adresse aus dem Melderegister ziehen, als Anzeigender bekommst du die aber nicht “mal eben so”. Zunächst muss überhaupt erst mal ein Staatsanwalt die Anzeige überhaupt aufnehmen und ein Verfahren eröffnen oder (bei Antragsdelikten) muss der Anzeigende schriftlich einen Strafantrag stellen.
Ja komisch das ich das selbst schon erfahren musste… Gerade so als würde ich wissen das es so einfach geht. Du kannst im übrigen auch eine Kennzeichen abfrage machen. https://kfz-serviceportal.de/zulassungsstelle/fahrzeughalter-ermitteln/ wenn “das auto parkt ständig auf meinem Parkplatz” oder ähnliches als grund genannt wird.