Nein, die Randspuren haben afaik rechtlich gesehen die höhere Bedeutung. Dh wenn da ein Radfahrstreifen ist, muss die Abstandsregel nicht beachtet werden
Radspuren sind grundsätzlich nicht benutzungspflichtig, wenn sie kein blaues Schild haben. Und selbst dann gilt soweit ich weiß die Abstandsregel mit Priorität, da du dich im Falle eines Dooringfalls selbst Strafbar machst, weil du nicht genug Abstand gehalten hast.
Nein, die Randspuren haben afaik rechtlich gesehen die höhere Bedeutung. Dh wenn da ein Radfahrstreifen ist, muss die Abstandsregel nicht beachtet werden
Radspuren sind grundsätzlich nicht benutzungspflichtig, wenn sie kein blaues Schild haben. Und selbst dann gilt soweit ich weiß die Abstandsregel mit Priorität, da du dich im Falle eines Dooringfalls selbst Strafbar machst, weil du nicht genug Abstand gehalten hast.