Bis zu 10 Gramm Cannabis in der Tasche zu haben, ist legal. Nun geht es noch einen Schritt weiter: Alles unter dieser Menge «darf nicht gerichtlich zur Vernichtung eingezogen werden», heisst es in einem Urteil des Bundesgerichts. Damit schafft es einen Präzedenzfall.
Vielleicht verstehe ich da als Nicht-Schweizer was nicht, aber warum steht das überhaupt zur Debatte, wenn es legal (und nicht nur straffrei) ist?