In seiner Urteilsbegründung warf der Richter die Frage auf: „Warum spendet jemand einer politischen Partei?“ Das geschehe etwa auch bei anderen Anliegen wie Krebsforschung, Armut und dem Tierwohl, um bei politischen Funktionsträgern „einen Fuß in der Tür zu haben“. Im Grunde genommen handle es sich dabei um Lobbying, das ja auch nicht strafbar sei. Auch Stieglitz sei ein „Networker“, schlussfolgerte das OLG weiter.
Zur Bestellung von Aufsichtsräten merkte der Richter an, dass es politische Realität sei, dass Minister diese in staatsnahen Betrieben vorschlagen müssten. Die Frage sei, woher sie diese Personen sonst nehmen könnten, wenn sie ihnen nicht in irgendeiner Art und Weise bereits bekannt seien. Das erstinstanzliche Verfahren sei jedenfalls „hervorragend geführt“ worden, auch das Urteil sei sehr gut begründet, weswegen der Berufung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nicht Folge gegeben werde.
Bedarf glaub ich keinem Kommentar.
Vor allem sind die Sachen nicht wirklich vergleichbar. Die genannten Beispiele sind alles Fälle, wo jemand nicht aus Eigennutz handelt sondern eine Situation für andere verbessern möchte (Arme, Kranke, Tiere), oft weil man direkt betroffene aus dem eigenen Umfeld hat und somit eine Motivation für Engagement. Das ist etwas völlig anderes als Bestechung von Politikern, um einen eigenen Vorteil gegenüber anderen zu bekommen, mehr Geld, mehr Macht, mehr Einfluss. Es ist quasi ein direkter Eingriff in die politische Repräsentation außerhalb von Wahlen für die eigenen Interessen. Ich finde den Vergleich daher absolut daneben. Außerdem ist das Urteil insofern bedenklich weil es einen Präzedenzfall schafft, auf den andere sich dann berufen können, wenn es um Lobbyismus, Korruption und Bestechlichkeit geht. Ist ja kein Problem weil die Gerichte sagen es ist erlaubt. Selbst wenn es keine Strafe nach sich zieht hätte man wenigstens eine starke Rüge und Verurteilung von Korruption aussprechen müssen um keine falsche Signalwirkung zu erzeugen