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    11 months ago

    Das wird doch ellenlang im Artikel, um den es hier geht, erklärt. Ein Auszug:

    Und auch Johannes Norpoth betont, dass das Verfahren für Betroffene durchaus Vorteile hat. Es sei damit möglich, dass “unter der oft anzutreffenden, desaströsen Aktenlagen, aber auch der schweren Traumatisierung mit daraus resultierender Sprachlosigkeit von Betroffenen Zugang zu Leistungen ermöglicht wird.”

    Hans-Joachim Ihrenberger hätte vor einem staatlichen Gericht vermutlich wenig Chancen, die dort nötigen Beweise zu erbringen.

    Es geht also gerade darum, Betroffene zu unterstützen, die keine Erfolgsaussichten mehr vor einem staatlichen Gericht haben.