Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschied am 19. Dezember 2023, dass das Aufhängen von Kreuzen in bayerischen Behörden nicht der staatlichen Pflicht zu religiös-weltanschaulicher Neutralität widerspreche. 2018 hatte Ministerpräsident Markus Söder per Verwaltungsvorschrift verfügt, dass im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen sei. Die Humanistische Union hält diese Pflicht für verfassungswidrig und kritisiert das Urteil des BVerwG.
Schon die erste Entscheidung ist völlig hirnrissig:
Also das Gericht hat festgestellt, dass der Staat gegen die Gesetze verstößt, dagegen kann man aber nicht klagen? Wie soll das denn mit einem Rechtsstaat vereinbar sein, wenn es Gesetze gibt, an die sich die Regierung einfach nicht halten muss und man das auch nicht durchsetzen kann?