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Cake day: June 9th, 2023

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  • Du verstehst das falsch. Es fehlt der demokratische Wille dazu, selbst in den demokratischsten Nationen. Du wirst auf der ganzen Welt nur wenige Menschen finden, die wirklich das gegenwärtige und trotz aller Probleme funktionierende wirtschaftliche System durch eines ersetzen wollen, was bisher nur durch spektakuläres Scheitern aufgefallen ist.

    Die wenigen Male, die Kommunisten freie Wahlen versucht haben, waren sie jedes Mal überrascht davon, wie gering doch der Rückhalt für ihre Ideologie in der Bevölkerung tatsächlich war. Anschließend wurde dann ohne Ausnahme dafür gesorgt, dass es nur noch (Zitat Ulbricht) “demokratisch aussah”.

    Nein, man kann nicht “das Gleiche” über Demokratien sagen - denn sie sind nicht extrem repressive Autokratien.




  • I’m not sure about this. Ever heard the phrase “the past is a foreign country”? Living through time would be like immersing yourself into a new country every couple of decades. You could even lessen the blow (and would probably have to in order to remain anonymous) by frequently moving around the world. People tend to give newcomers a certain amount of slack and with the enormous amount of knowledge and experience you would gain over time, you can easily and quickly immerse yourself in any new environment and adapt to whatever is “it” now.














  • Will die ZPÜ gebühren von Cloud anbietern dafür, dass sie von Künstlern ihre kunstwerke auf einer plattform hosten?

    Sie will Gebühren dafür erheben, dass Cloudanbieter urheberrechtlich geschützte Werke hosten und damit verfielfältigen könnten.

    Oder isses andersrum?

    Nein.

    Will die ZPÜ unrechtmäßigen und nicht lizensierten gebrauch copyright geschützter werke anfechten?

    Im Prinzip geht es darum, dass es legal möglich ist, als Privatmensch urheberrechtlich geschützte Dinge zu kopieren (sofern keine “wirksamen” technischen Schutzmaßnahmen ausgehebelt werden - wirksam heißt nur, dass deine Oma das nicht hinkriegen würde), was bedeutet, dass es ganz legal Kopien von urheberrechtlich Geschützten Inhalten gibt und diese von Leuten genutzt werden können, ohne dass die Rechteinhaber dafür direkt bezahlt werden. Die Pauschalabgabe soll das zum Teil auffangen und Rechteinhaber dafür entlohnen. Da realistisch (ohne eine Totalüberwachung, die tatsächlich von anderen Rechteinhabern gefordert wird) nicht erfasst werden kann, ob und in welchem Umfang urheberrechtlich geschützte Inhalte von und auf jedem Gerät kopiert und gespeichert werden, ist diese Abgabe pauschal - selbst wenn z.B. eine Speicherkarte am Ende nur für private Urlaubsfotos genutzt wird.

    Es gibt also diese Pauschalabgabe schon für alle möglichen Speichermedien und Kopiergeräte, einschließlich Festplatten und Computer. Hier liegt der Hase begraben: Cloudanbieter sind keine Händler oder Hersteller für Speichermedien und fallen als solche nicht unter die gegenwärtige Rechtssprechung.

    Genau das will die ZPÜ wohl nach diesem Misserfolg mit weiterer Lobbyarbeit ändern. Entweder wird wohl die Definition vom Gesetzgeber angepasst oder eine neue Kategorie geschaffen werden. Leider stehen die Chancen nicht schlecht, gerade nach der nächsten Bundestagswahl, dass sie damit Erfolg haben wird. Am Ende wird das nur dazu führen, dass deutsche Cloudanbieter noch teurer und damit weniger wettbewerbsfähig im internationalen Vergleich werden - und die zusätzlichen Einnahmen werden natürlich hauptsächlich großen Verlagen zufließen. Es ist nichts als eine weitere Wertabschöpfung von der Allgemeinheit an eine kleine Gruppe.