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Cake day: June 9th, 2023

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  • Die Menschen fühlen sich bestätigt gar genötigt diesen Anforderungen zu entsprechen und handeln deswegen unmoralisch, weil sie ihre Verantwortung ausklammern.

    Ich würde an der Stelle sogar noch einen Schritt weiter gehen. Es wird von Kapitalsmusfans und der weiteren Gesellschaft häufig implizit und manchmal auch explizit suggeriert, dass eine kapitalistische Handlungsweise, insbesondere Profitmaximierung um jeden Preis, ethisch gut sei und zu einem für alle optimalen Ergebnis führe. D.h., die Menschen klammern nicht nur die Verantwortung aus, sondern wenn sie eher naiv sind glauben sie vielleicht sogar, dass sie moralisch handeln würden, selbst wenn es erstmal ihrer Intuition widerspricht. Dann gibt es das Ganze auch noch abgeschwächt in der Form, dass Kapitalismus als das geringere übel bzw. das “am wenigsten schlechte” Wirtschaftssystem gesehen wird, was aber auch wieder indirekt impliziert, dass entsprechendes unmoralisches, kapitalistisches Handeln notwendig wäre, selbst wenn es unmoralisch ist, was es somit auch wieder legitimisiert.



  • Nur ist es keine Vergewaltigung, wenn die nicht-Zustimmung nicht erkennbar war.

    Das scheint die Regelung nach StGB §177 Abschnitt (1) zu sein. Abschnitt (2) regelt aber zusätzliche Fälle, bei denen das nicht so sein muss:

    (2) Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer anderen Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wenn

    1. der Täter ausnutzt, dass die Person nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern,
    2. der Täter ausnutzt, dass die Person auf Grund ihres körperlichen oder psychischen Zustands in der Bildung oder Äußerung des Willens erheblich eingeschränkt ist, es sei denn, er hat sich der Zustimmung dieser Person versichert,
    3. der Täter ein Überraschungsmoment ausnutzt,
    4. der Täter eine Lage ausnutzt, in der dem Opfer bei Widerstand ein empfindliches Übel droht, oder
    5. der Täter die Person zur Vornahme oder Duldung der sexuellen Handlung durch Drohung mit einem empfindlichen Übel genötigt hat.

    Ich hab jetzt nicht alle Details der Fälle im Kopf, bei denen Lindemann Vergewaltigung vorgeworfen wurde, aber zumindest einige Vorwürfe (z.B. K.-o.-Tropfen oder Berichte einiger Frauen, sich bereits bei den Privatpartys und von dieser Recruiterin stark unter Druck gesetzt und teils überrumpelt gefühlt zu haben) könnten hier potentiell relevant sein. Auch da könnte ein tatsächlicher Beweis vor Gericht natürlich recht schwierig sein, wenn am Ende wieder nur Aussage gegen Aussage steht, aber eine “erkennbare nicht-Zustimmung” ist nicht unbedingt nötig.

    Für den Fall im Artikel hier ist das aber wohl eh irrelevant, da erstens Frau H. explizit und mehrfach ausgedrückt hat, dass sie keinen Sex mit Herrn Lindemann möchte und zweitens (wenn ich das richtig verstehe, der Text ist da nicht ganz eindeutig) der konkrete Vorwurf dort eine Körperverletzung (und sexuelle Belästigung) ist, keine Vergewaltigung.


  • Dein ins Gesicht schlagen ist insofern nicht vergleichbar, dass der Ort und die Situation eine andere sind. Auf der Straße ist das eine andere Situation als z.B. in einem Boxclub, obwohl theoretisch die gleiche Tat vorliegt.

    Hmm, kannst du erklären, warum das nicht vergleichbar sein sollte und wo die relevanten Unterscheide liegen sollten? Jeder Vergleich hat natürlich irgendwelche Schwächen, aber soweit ich das überblicken kann, dürfte die Situation im Artikel doch eher mit der Situation auf der Straße vergleichbar sein als mit der im Boxclub (insbesondere da es ja anscheinend Zeuginnen gab). Ich mein, BDSM ist zwar recht weit verbreitet, aber längst nicht so weit, dass man einfach davon ausgehen kann, dass das Gegenüber darauf stehen würde. Und erst recht sollte das keine mögliche Verteidigung vor Gericht sein. Das war auch der eigentliche Punkt, auf den ich hinauswollte. Soweit ich es verstehe, würde sich jemand, der sich auf eine angebliche Einwilligung beruft, nämlich prinzipiell die Tat an sich auch erstmal eingestehen. Ich würde dann erwarten/hoffen, dass in so einem Fall der*die Täti die Einwilligung glaubhaft machen müsste und nicht das Opfer diese widerlegen (dafür könnten natürlich Umstände entscheidend sein, wie wenn z.B. beide in einer längeren BDSM-Beziehung sind oder eben Trainingspartner im Boxclub, aber das war hier ja offensichtlich nicht der Fall).





  • Die Bilder beweisen aber nicht, dass diese Taten aus Lindemanns Sicht nicht einvernehmlich geschahen (BDSM ist nicht so unüblich)

    Ich glaube, da könntest du (bzw. dein hypothetischer Lindemann) es dir etwas zu einfach machen. Eine Einwilligung kann in Deutschland zwar eine Körperverletzung rechtfertigen (nicht nur bei BDSM, sondern allgemein, z. B. auch bei Kampfsport oder Operationen. Im Zweifelffall kann eine Körperverletzung aber auch trotz Einwillgung strafbar sein, z. B. wenn sie gegen die guten Sitten verstößt). Allerdings fände ich es höchst seltsam, wenn man sich einfach so darauf berufen könnte, um straffrei auszugehen. Sonst könnte ja eine Person einfach einer anderen auf offener Straße in die Fresse hauen und sich danach auf eine angebliche Einwilligung berufen. Hoffentlich müsste in dem Fall die Verteidigung nachweisen, dass tatsächlich eine Einwilligung vorlag, und nicht die Anklage, dass das nicht der Fall war. Würde in dem Fall also Frau H. glaubhaft abstreiten, dass hier eine Einwilligung vorlag, Herr Lindemann aber die Tat grundsätzlich zugeben, könnte ich mir schon vorstellen, dass das zu einer Verurteilung führen könnte. In der Praxis dürfte es natürlich deutlich schwieriger sein, nachzuweisen, dass Herr Lindemann die Tat tatsächlich begangen hat, falls er das abstreiten sollte. Außerdem scheint Frau H. Österreicherin zu sein, je nach Tatort könnte also eher österreichisches Recht entscheidend sein, aber dafür gibt Wikipedia deutlich weniger her.

    Edit: Laut dem vollständigen Artikel waren wohl währenddessen mehrere andere Frauen anwesend. Unter Umständen könnten also auch deren potentielle Aussagen für eine Anklage und/oder Verurteilung entscheidend sein.











  • wir haben einen Presserat! Macht ihn unabhängiger und stattet ihn mit mehr Befugnissen aus, auch juristische, und gut ist

    Ich bin zwar nicht grundsätzlich anderer Meinung und finde, dass dein Vorschlag in ne richtige Richtung geht, möchte aber anmerken, dass der Presserat kein offizielles Organ ist, sondern lediglich ein e.V., an desses Pressekodex sich die Verlage freiwillig halten (oder halt auch nicht). Ich bin zugegebenermaßen allgemein kein großer Fan von Selbstverpflichtungen der Industrie, da sie erstens im Regelfall schwächer ausfallen als gesetzliche Bestimmungen durch den Staat, und zweitens eben bei Verstößen kaum Handhabe besteht. Um deinen Vorschlag umzusetzen, fände ich daher entsprechende Gesetze sinnvoller. Von mir aus könnten die sich auch am Pressekodex orientieren (und selbstverständlich sollten sie auch die Pressefreiheit genügend achten etc.), dann könnten Verstöße dagegen auch über ganz normale Gerichte geahndet werden.



  • Ingo Wortmann, Präsident des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) fordert in diesem Zusammenhang, dass man den Klimawandel als die “größte Herausforderung unserer Zeit begreifen und entsprechend politisch priorisieren” müsse. Dazu benötigen die Verkehrsunternehmen mehr Fahrzeuge, mehr Personal und eine bessere Infrastruktur, so Wortmann.

    Wenn der öffentliche Verkehr einen Beitrag zum Klimaschutz leisten wolle, sei der ÖPNV-Ausbau “absolut notwendig”, so Wortmann. Er appelliert an Bund und Länder, die nötigen Finanzmittel in zweistelliger Milliardenhöhe zügig bereitzustellen, sonst werde man “die Klimaschutzziele im Verkehrssektor bis 2030 nicht erreichen”. Viele Kommunalpolitiker unterstützen den VDV-Präsidenten.

    Die Ansage finde ich gut, leider bin ich bei unserem aktuellen Verkehrsminister skeptisch, ob das mit dem “zügig” auch was wird.