• Seven@feddit.deOPM
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    ·
    10 months ago

    Was konkret für Ausnahmen?

    Generell sollte doch der Ansatz sein: Wenn jemand Vollzeit arbeiten geht, dann muss das Gehalt für die Erfüllung aller Grundbedürfnisse reichen sowie einen gewissen finanziellen Spielraum dem Arbeitenden einräumen. Ich rede nicht von Luxus, aber wenn morgen die Waschmaschine kaputt ist, dann sollte er dafür nicht eine Finanzierung beim nächsten Elektromarkt aufnehmen müssen sondern die ganz regulär aus seinen Rücklagen zahlen können (unter der Annahme er geht finanziell vernünftig mit seinem Einkommen um.).

    • qwesx@kbin.social
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      18
      ·
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      10 months ago

      https://www.arbeitsrechte.de/mindestlohn-langzeitarbeitslose/

      Keinen Mindestlohn erhalten nach § 22 des Mindestlohngesetzes die folgenden Personen […]:

      • Arbeitnehmer, die jünger als 18 Jahre alt sind und keinen Berufsabschluss vorweisen können
      • Auszubildende
      • Pflichtpraktikanten, die in einem Unternehmen bis zu drei Monate arbeiten
      • Personen, die sich schon länger in der Arbeitslosigkeit befinden

      Anmerkung zum letzten Punkt: “länger” meint ein Jahr.

      Wer arbeitet, der soll bezahlt werden. Keine Ausnahmen.

      • Seven@feddit.deOPM
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        ·
        10 months ago

        Oh wow! Das wusste ich so nicht und habe deinen Post missverstanden. Danke für die Info!

      • Takios@feddit.de
        cake
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        ·
        10 months ago

        Personen, die sich schon länger in der Arbeitslosigkeit befinden

        Puh das ist ja krass, die Ausnahme kannte ich noch gar nicht. Lohnt sich dann natürlich noch viel mehr als Langzeitarbeitloser eine Tätigkeit aufzunehmen wenn man nicht mal Mindestlohn bekommt /s