Eigentlich soll Jens Haaning ein Kunstwerk mit Geldscheinen ausstellen - doch am Ende liefert der dänische Künstler nur leere Rahmen ab. Er steckt das Geld in die eigene Tasche und nennt dies die Freiheit der Kunst. Ein Gericht in Kopenhagen verurteilt ihn nun zur Rückzahlung an das betroffene Museum.
Hätte aber klappen können.
Hat doch geklappt. Arbeitskosten und die Ausstellungsprämie darf er ja behalten.