Das Bundesverfassungsgericht hat einem Eilantrag des CDU-Abgeordneten Heilmann stattgegeben und die abschließende Beratung des Gebäudeenergiegesetzes in dieser Woche im Bundestag untersagt. Heilmann hatte kritisiert, dass dem Parlament nicht ausreichend Zeit dafür bleibe.
Dafür hast du die Erststimme bei der Bundestagswahl.
Deren Wirkung ist aber begrenzt und wird durch das neue Wahlrecht weiter verringert.