Eigentlich waren soziale Netzwerke als Orte des Austausches gedacht. Doch diese Zeiten sind vorbei, sagt der Medienwissenschaftler Michael Seemann dem BR Zündfunk. Er warnt: Die wenigsten haben auf dem Schirm, wie schlimm es wirklich ist.

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Bei Twitter etwa habe sich keineswegs nur der Name geändert. Im Gegenteil: Die ganze Plattform funktioniere nach dem Einstieg von Multi-Milliardär Elon Musk jetzt völlig anders. Der Algorithmus sei verändert, die Belegschaft ausgetauscht und außerdem reihenweise von Twitter verbannte Rechtsextreme zurück auf die Plattform geholt worden.

“Musk hat sehr viele Hebel in Bewegung gesetzt, um über X seiner Meinung und Weltsicht Ausdruck zu verleihen”, sagt Seemann. Der Netz-Experte nennt das einen “Krieg gegen die kritische Öffentlichkeit”. Und den führe Musk auch noch “unter dem Banner der Meinungsfreiheit, womit er nur die Meinung von Rechtsradikalen meint, die er zurückgeholt hat auf die Plattform. Twitter oder jetzt X ist – man kann es nicht anders sagen – zu einer Nazi-Propaganda-Waffe geworden.” Dass Musk nun explizit pornografische Inhalte pusht, sei ein weiterer Schritt, der die Plattform wegbewegt von Information und Austausch.

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Äußerst kritisch sieht Seeman auch den bei X und Meta implementierten “For You”-Feed, bei dem die Inhalte nicht mehr aufgrund bewusster Entscheidungen der User ausgespielt werden – sondern die Konzerne bestimmen, was sie für passend halten.

Die Folgen davon hätten bislang die Wenigsten auf dem Schirm: “Ich habe das Gefühl, dass insgesamt in der Öffentlichkeit noch nicht wirklich ein Bewusstsein dafür existiert, wie krass der Eingriff in die digitale Öffentlichkeit ist. Das ist eine Machtkonzentration, wie wir sie noch nicht gesehen haben.”

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  • FJW@discuss.tchncs.de
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    12 days ago

    Es müsste noch nicht einmal unbedingt strafbar sein, solange eine zivil- und strafrechtliche Haftung für geboostete Inhalte bestünde. Ich finde es ja prinzipiell okay wenn erstmal ein Providerprivileg besteht das bezüglich der gehosteten Inhalte bis zur Meldung einer strafrechtlichen Relevanz nicht auf den Anbieter zurückfallen. Auch einfache (!) Algorithmen wie “spiel das nächste ungesehene Video des Uploaders als nächstes ab” sind in dem Zusammenhang okay.

    Aber sobald ein Algorithmus nicht-offensichtliche Entscheidungen für Empfehlungen autonom trifft macht sich die Plattform diese Inhalte halt zu eigen und sollte dafür haften.

    Ferner müsste Volksverhetzung als Straftatbestand erheblich ausgeweitet werden, so dass auch die Bewerbung großer Mengen niederschwelligen Materials als solche zählt, auch wenn jede einzelne Instanz für sich noch nicht relevant wäre.