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    9 months ago

    Verurteilt werden kannst du auch mit 50 noch nach Jugendtrafrecht, wenn du in jungen Jahren wen umgebracht hast, es zählt das Alter zur Tatzeit. Zwischen 18 und 21 (ab dem 21. Geburtstag nicht mehr) gilt man im deutschen Recht als Heranwachsender und KANN nach Jugendtrafrecht belangt werden, danach ist auf jeden Fall Erwachsenenstrafrecht einschlägig. Wenn man jetzt besonders grausame Taten begeht oder gewerbsmäßig vorgeht, dann wird man auch durchaus schon mit 18 als Erwachsener belangt. Eine Möglichkeit das auf jüngere Personen auszuweiten, wie es das in den USA gibt, haben wir nicht.