Solche Radspuren deshalb ganz einfach als Dooringzone behandeln. Rechtlich darfst du nämlich ohnehin nicht in denen fahren, da du einen Meter zu den Türen an Abstand halten musst.
Nein, die Randspuren haben afaik rechtlich gesehen die höhere Bedeutung. Dh wenn da ein Radfahrstreifen ist, muss die Abstandsregel nicht beachtet werden
Radspuren sind grundsätzlich nicht benutzungspflichtig, wenn sie kein blaues Schild haben. Und selbst dann gilt soweit ich weiß die Abstandsregel mit Priorität, da du dich im Falle eines Dooringfalls selbst Strafbar machst, weil du nicht genug Abstand gehalten hast.
Solche Radspuren deshalb ganz einfach als Dooringzone behandeln. Rechtlich darfst du nämlich ohnehin nicht in denen fahren, da du einen Meter zu den Türen an Abstand halten musst.
Nein, die Randspuren haben afaik rechtlich gesehen die höhere Bedeutung. Dh wenn da ein Radfahrstreifen ist, muss die Abstandsregel nicht beachtet werden
Radspuren sind grundsätzlich nicht benutzungspflichtig, wenn sie kein blaues Schild haben. Und selbst dann gilt soweit ich weiß die Abstandsregel mit Priorität, da du dich im Falle eines Dooringfalls selbst Strafbar machst, weil du nicht genug Abstand gehalten hast.