• mackpack@feddit.de
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    11 months ago

    Der “Trick” ist ja, dass es sich bei den sogenannten “Clans” tatsächlich oft um Großfamilien handelt. Und ich vermute, dass die meisten Gerichte in diesen Fällen so urteilen würden, dass die Begehung von Straftaten nur von untergeordneter Bedeutung für die Vereinigung (d.h. die Familie) ist. Insbesondere die kriminellen Elemente innerhalb diese Familien haben natürlich auch ein Interesse daran die Grenzen zwischen der Familie selbst und der kriminellen Teilmenge so stark wie möglih zu verwischen.

    • letmesleep@feddit.de
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      11 months ago

      Ja, vielleicht muss man den Begriff der kriminellen Vereinigung irgendwie ausweiten. Zumindest bei schlimmeren Sachen. Man könnte z.B. festlegen, dass auch eine untergeordnete Bedeutung reicht, wenn die kriminelle Vereinigung tatsächlich Verbrechen (Mindeststrafe 1 Jahr Gefängnis) begeht. Derzeit reichen nämlich auch Straftaten, wenn auf diese bis eine Höchststrafe von mindestens zwei Jahren steht. Dinge wie Nötigung (z.B. beim Straßen blockieren) und Diebstähle wären dann nicht drin, aber Raub, Mord etc. schon.

      Dann muss man natürlich festlegen, was in einer Familie eine “Mitgliedschaft” ist. Man kann ja nicht die bloße Verwandtschaft oder das Besuchen einer Feier zählen. Aber eine gewisse Distanzierung von kriminellen Verwandten kann man schon erwarten.