Dann das Urteil. Die Entscheidung des Amtsgerichts Ebersberg wurde aufgehoben. Stattdessen verurteilte Richter Feneberg den 61-Jährigen, weil er beim Überholen der Radfahrer nicht den ausreichenden Sicherheitsabstand eingehalten habe, lediglich wegen einer Ordnungswidrigkeit zu einer Geldstrafe von 30 Euro. Der Abstand zwischen Auto und Radfahrer müsse laut Straßenverkehrsordnung innerorts 1,5 Meter und außerorts zwei Meter betragen, so der Vorsitzende. Da die Straße zwischen Wiesham und Grafing aber sehr schmal sei, habe der Angeklagte diesen gar nicht einhalten können. Mit der Entscheidung zeigte sich der 61-Jährige einverstanden. Er sagte: “I nimm des jetzt so o.”
Gibt’s da noch ne Möglichkeit auf ne Revision? Auch als Autofahrer denke ich nämlich nicht, dass das auch nur ansatzweise angemessen ist. Wenn kein Platz ist, schleicht man halt ne Weile hinterher und regt sich möglicherweise innerlich auf.
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