Minutenlang wartete eine Radfahrerin an einer Ampel – dann verlor sie die Geduld und überquerte die Kreuzung trotz Rotlicht. Sie verhielt sich womöglich korrekt, wie ein Gericht verkündete.
Konkret geht es um die Frage, ob ein Fahrrad auch bei Rot an einer Ampel mit Kontaktschleife halten muss, wenn die Kontaktschleife garnicht auf ein Fahrrad reagieren kann.
Der Witz ist, dass das nur dann ein Thema ist, wenn man ziemlich alleine an der Kreuzung steht - sonst würde ja ein PKW (evtl. auch aus der Gegenrichtung) die Schleife auslösen.
Das sind also Leute, die länger an einer Kreuzung standen, die Situation aufmerksam beurteilten und dann vorsichtig überqueren. MIT DEM FAHRRAD!
Ich behaupte mal frech dass die überhaupt keine Gefahr für andere darstellen und allenfalls eine sehr geringe für sich selbst.
Diese Leute überhaupt zu verfolgen ist totaler Blödsinn.
Bürokratie um der Bürokratie willen. Es macht nichts besser - für niemanden.
Da behauptest du richtig. Steht sogar so im Urteil: