Minutenlang wartete eine Radfahrerin an einer Ampel – dann verlor sie die Geduld und überquerte die Kreuzung trotz Rotlicht. Sie verhielt sich womöglich korrekt, wie ein Gericht verkündete.
Konkret geht es um die Frage, ob ein Fahrrad auch bei Rot an einer Ampel mit Kontaktschleife halten muss, wenn die Kontaktschleife garnicht auf ein Fahrrad reagieren kann.
Toll, dass unsere Behörden Fahrräder immer noch als Notbehelf für Kinder und Arme ansehen, statt als gleichberechtigtes Verkehrsmittel.
Habe das mal für Autofahrer*innen übersetzt.
Gut, aber genau da hat das OLG jetzt ja ziemlich klar gesagt, dass das Unfug ist.
@Opafi Es ist sicher toll, dass das OLG da klare Worte gefunden hat, aber solange das bei Ordnungsamt, Polizei und AG noch nicht angekommen ist hilft das nur wenig. Hat ja nicht jeder Lust sich bis zum OLG durchzuklagen.
Und überhaupt: In [ganz wo anders] haben wir extra einen Radweg für die gebaut! Wo müssen Radfahrende überhaupt hin um die Uhrzeit?!
/s
Ach komm, lass den Scheiß. Wenn du zitierst, dann ordentlich:
Das ist was das OLG darauf geantwortet hat Brudi.
Ja, also das was die höhere Autorität hat. Das nicht zu erwähnen ist halt irgendwie einfach Falschinformation.