Was ein völlig bescheuertes Urteil. Der Mann hat EIN Bild von dem Kalender gepostet, hat sogar den Fotografen kreditiert und die Spendenseite verlinkt. Und nach 6 Jahren kommt dann plötzlich die Klage.
Remus muss damit insgesamt rund 10.000 Euro zahlen
Da verliert man wirklich den Glauben an die deutsche Justiz.
Köln und Hamburg sind halt immer zur Stelle, wenn der kleine Mann zu Gunsten irgendwelcher “Rechteinhaber” ausgepresst werden soll.
Wie du hast noch Glauben in das deutsche Rechtssystem?
Derweil man Vergewaltiger auf Bewährung laufen lässt.
Thema verfehlt. Beim nächsten mal klappts bestimmt besser
Was für ein widerliches Verhalten von dem Fotografen Kristian Liebrand. Da hat er wohl an seiner Kalenderaktion nicht genug verdient.
Ein Fotograf, der grundsätzlich nur nackt junge Frauen fotografiert. Vertrauenserweckend.
https://www.aktfotostudio-nrw.de/tfp-Fotomodel-Bewerbung-akt.htmlAls Gegenleistung für das kostenlose Fotoshooting und die kostenlose Bearbeitung der Fotos erhalte ich von dir unwiderruflich die uneingeschränkten Veröffentlichungsrechte der von mir erstellten Fotos
Für die anstehenden TFP-Shootings passt du am besten, wenn Du zwischen 18 bis maximal 30 Jahre bist
Bewerbungen mit Fotos, die dich bekleidet zeigen, können generell nicht berücksichtigt werden.
Mehr rote Flaggen als bei nem kommunistischen Parteitag.
Du hast
Die Referenzshootings finden grundsätzlich ohne Begleitpersonen statt, um ohne Ablenkungen arbeiten zu können
vergessen. Wie nannte Frau Daubner das im letztens? Achja: SUS!
erhalte ich von dir unwiderruflich die uneingeschränkten Veröffentlichungsrechte
Ist dieses unwiderruflich überhaupt wirklich rechtlich möglich? Ich hoffe doch nicht.
Nö, nicht möglich. Vom Urheberecht ja, aber die Personen haben ja das Recht am eigenen Bild und da ist widerspruch immer möglich. Der Fotograf darf dann die gesamte Person rauszensiren und des Rest weiter veröffentlichen
Das stimmt nicht. Im Rahmen solcher Fotoshootings wird in aller Regel ein Model Release unterschrieben, bei denen man auf das Recht am eigenen Bild weitestgehend verzichtet. Wie immer ist ein Widerruf nicht absolut unmöglich, aber hat ziemlich hohe Hürden.
Es gibt seriöse und geschmackvolle Aktphotografie. Das hier fällt eher nicht darunter.
Sage mir dass du ein perverser Widerling bist, ohne zu sagen dass du ein perverser Widerling bist any%
Der hat bestimmt ein schwarzes Ledersofa im Büro/Hinterzimmer.
Sollte man gleich mal nach DSGVO abmahnen den man.
Wäre ja wirklich eine Schande wenn er mit ki-generierten Bewerbungsfotos zugeschüttet würde…
Removed by mod
Hast du das jetzt richtig verlinkt und kreditiert? Nicht dass da jetzt feddit verklagt wird für das hässliche Bild.
deleted by creator
Wie kann man die kommunistische Bewegung mit sowas in Verbindung bringen? Schäm dich!
Der Fall kam erst ins Rollen, nachdem der Handwerker das Bild bereits sechs Jahre bis Ende 2021 online auf dem sozialen Netzwerk hatte. Für diese Nutzungsdauer zu kommerziellen Zwecken legte das Landgericht den zu zahlenden Schadenersatz mit 3389,10 Euro fest (Az. 14 O 48/22), wie aus heise online vorliegenden Gerichtsdokumenten hervorgeht. Dieser sei nicht zu hoch, ließ das OLG Ende Mai in einem Beschluss wissen. Die niedere Instanz war demnach nicht verpflichtet, den Schaden für den Vergütungsanspruch exakt zu berechnen, da eine Bemessung nach den Grundsätzen der Lizenzanaloge im Urheberrechtsgesetz (UrhG) ausdrücklich vorgesehen sei. Auch einen Aufschlag um 160 Prozent hielt das OLG für angemessen, da Remus den Urheber des Fotos nicht “in der üblichen Weise an der üblichen Stelle” als solchen benannt habe. Die Erwähnung seines Namens allein genüge nicht.
Die zuerkannte Vertragsstrafe von 2500 Euro sei vor dem Hintergrund, dass der Beklagte das Bild gewerblich genutzt habe, ebenfalls nicht zu hoch bemessen. Diese Sanktion erklärt sich damit, dass Remus zwar umgehend nach einer Abmahnung durch den Kläger eine Unterlassungserklärung unterschrieb und den Facebook-Beitrag löschte. Das Foto war allerdings in Verbindung mit dem Posting trotzdem noch in den Google-Suchergebnissen gelistet, da es auch auf der Internetplattform FindGlocal zu finden war. Mit Anwalts- und Gerichtskosten kommt so die Summe von rund 10.000 Euro zusammen.
Da waren die Richter in Köln wohl zwischen Karnevalsverein und Gerichtssaal nochmal in der Aservatenkammer der nächsten Polizeidienststelle zur Geruchsprobe… Es ist also nicht die Aufgabe des Gerichts, den realen vergütungsanspruch zu ermitteln, weil das UrhG da Narrenfreiheit für die Berechnung des Uhrhebers lässt. Weiter muss der Urheber “in der üblichen Weise an der üblichen Stelle” benannt sein, was aber aus Sicht des Gerichts nicht mit Namen und Verlinkung in einem Post gehe. Da könnte man ja direkt auf den Link klicken und auf der Seite des Urhebers landen… Und zu guter letzt wird der Mann noch zusätzlich in Haftung genommen, weil ein dritter seinen Post gescraped hat und weiterverbreitet, worauf er einfach mal null Einfluss hat. Das ist auch nicht gerade Wissen, dass man bei einem Sanitärmeister voraussetzen kann.
Ihr scheint euch recht sicher zu sein, dass die Richter falsch geurteilt haben. Inwiefern?
Ich bin kein Jurist, aber soweit ich sehen kann, ist das alles genau so im Gesetz vorgesehen.
In dem Artikel klingt es für mich so, als ob in den deutschen Gesetze der vorliegenden Fall durch das Raster fällt. Das Bild wurde 2016 auf Facebook gepostet und von dort 2021 gelöscht. Die meiste Zeit davon war das Bild mutmaßlich irgendwo auf Seite drölfzig des Feeds zu finden, wo es kaum einer gesehen hat. Das mit kommerzieller Nutzung über den gesamten Zeitraum gleichzusetzen erscheint mir doch etwas hanebüchen. Es mag dem deutschen Gesetz entsprechen und von daher hätten die Richter korrekt geurteilt, aber das heißt trotzdem nicht, dass es richtig ist.
Das mit kommerzieller Nutzung über den gesamten Zeitraum gleichzusetzen erscheint mir doch etwas hanebüchen.
Das klingt, als ob du amerikanisches Recht im Kopf hast. Fair Use gibt es in Deutschland und der EU nicht. Ein Richter der mal kurz versucht das anzuwenden, statt die deutschen Gesetze, macht sich strafbar.
Dennoch ist das so als würde man bei einer Urheberrechtsverletzung auf einem Plakat von kommerzieller Nutzung für 5 Jahre sprechen weil irgendwo beim abnehmen der Plakate vor 5 Jahren einer das im Hinterhof der stillgelegten Fabrik vergessen hat. Social Media Posts sind zwar technisch noch da aber nach den ersten paar Tagen eigentlich nur noch ungefähr so sichtbar wie dieses Plakat.
Der Urheber darf explizit Lizenzgebühren verlangen, so als ob das Bild korrekt lizenziert worden wäre. Wenn ein korrekter Lizenznehmer ein Bild nicht gut nutzt, dann ist das ja auch sein Problem.
Ein besserer RA hätte vielleicht eine niedrigere Gebühr ausgehandelt. Aber im Wesentlichen geht da nix, ohne Gesetzesreform.
Das mit kommerzieller Nutzung über den gesamten Zeitraum gleichzusetzen erscheint mir doch etwas hanebüchen. Es mag dem deutschen Gesetz entsprechen und von daher hätten die Richter korrekt geurteilt, aber das heißt trotzdem nicht, dass es richtig ist.
Sagt er doch, der Richter hat vielleicht nach Gesetz korrekt geurteilt. Das heißt aber nicht, dass man das Gesetz oder das Urteil gut finden muss.
Wie gesagt, “Fair Use” gibt’s hier nicht. Richterrecht gibt’s auch nicht.
Wenn das geändert werden soll, dann muss über die Leute im Bundestag oder EU-Parlament geschimpft werden. Wer stattdessen über Richter schimpft, ist nicht Teil der Lösung. Wer sogar noch behauptet, der Richter hätte ein akzeptables Urteil fällen können, verteidigt das Gesetz und ist damit Teil des Problems.
Versetz dich in die Position eines Abgeordneten. Wenn du eine Reform forderst, legst du dich mit der mächtigen Urheberrechtsindustrie an. Jetzt schau dir diesen Thread an. Anscheinend ist Kritik am Gesetz auch sonst unbeliebt. Das fasst keiner an. Warum auch? Sind ja dir Richter schuld. Da verliert man keine Stimmen.
Du suchst dir halt mit Krampf die Richterkritik raus anstatt zu akzeptieren, dass wenn Leute mit einem Urteil unzufrieden sind nunmal der Entscheider erstmal blöd aussieht. Der Richter muss sich ja nicht angegriffen fühlen wenn er das liest sondern kann mit seinem Gewicht/Einfluss/Verbindungen die er als Richter vermutlich hat diese Kritik an die richtige Stelle weiterleiten anstatt still und ruhig weiter offensichtlichen Quatsch entscheiden zu müssen.
Die richtige Stelle sind die Wähler. Die Entscheider sind die Wähler.
Naja sagen wir mal so, genau diese Kammer wird stark bevorzugt genutzt wenn in Deutschland irgendwas möglichst ekelhaftes über Urheberrecht durchgesetzt werden soll, dafür gibt es natürlich Gründe. Selbst wenn das Urteil so aus dem Gesetz ableitbar ist hätten andere Gerichte da wahrscheinlich deutlich milder entschieden.
Ganz abgesehen davon sind viele einfach auch von dem angewidert was mit diesem Gesetz so möglich ist.
Selbst wenn das Urteil so aus dem Gesetz ableitbar ist hätten andere Gerichte da wahrscheinlich deutlich milder entschieden.
Kannst du erklären, wie das rechtlich begründet wäre?
Ganz abgesehen davon sind viele einfach auch von dem angewidert was mit diesem Gesetz so möglich ist.
Wirklich? Ich lese hier nur Richterschelte, keine Forderung nach Gesetzesänderung. Ich werde deutlich runter gewählt, nur weil ich die Möglichkeit anreiße, dass das Gesetz ein Problem ist. Die Leute müssen dieses Gesetz doch für vollendete Perfektion halten, wenn nur die Aussicht auf Kritik schon im Ansatz abgelehnt wird.
Selbst wenn das Urteil so aus dem Gesetz ableitbar ist hätten andere Gerichte da wahrscheinlich deutlich milder entschieden.
Kannst du erklären, wie das rechtlich begründet wäre?
Nö, juristisch nicht. Aber als Laie wabert mir das Konzept von einem Ermessensspielraum bei Richtern und ihrer Rechtssprechung im Kopf herum. Kannst du begründen warum solche Fälle bevorzugt bei Gerichten in Köln und Hamburg geführt werden? Mein Vermutung ist, dass die Richter dort dazu tendieren ihren Spielraum zugunsten der Rechteinhaber auszureizen.
Ich lese hier nur Richterschelte, keine Forderung nach Gesetzesänderung.
Die Richterschelte kommt doch weil der Richter das Gesetz in einer Weise ausgelegt hat, die den Leuten nicht gefällt. Am Ende konnte der Richter das Gesetz wahrscheinlich auf diese Weise auslegen, was natürlich ein Fehler im Gesetz ist. Kritik am Richter wegen einer Gesetzeskonformen Rechtssprechung ist auch immer Kritik am Gesetz selber.
Nö, juristisch nicht. Aber als Laie wabert mir das Konzept von einem Ermessensspielraum bei Richtern und ihrer Rechtssprechung im Kopf herum.
Lass es lieber wieder rauswabern. 1935-1945 hatten Strafrichter die Möglichkeit nach “gesundem Volksempfinden” zu urteilen, aber nur im Strafrecht. Heute hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass das ein Verstoß gegen den Rechtsstaat ist und eigentlich schon damals kriminell.
Der Richter hat einen Ermessensspielraum nur da, wo das Gesetz ihn vorsieht. Im Zivilprozess ist der Richter außerdem stark abhängig von dem, was die Parteien ihm vortragen.
Kannst du begründen warum solche Fälle bevorzugt bei Gerichten in Köln und Hamburg geführt werden?
Ich weiß nicht, dass das eine Tatsache ist. Wenn du einen Beleg dafür beibringst, dann sehe ich mir das mal an.
Am Ende konnte der Richter das Gesetz wahrscheinlich auf diese Weise auslegen, was natürlich ein Fehler im Gesetz ist
Das ist eine extrem unredliche Aussage. Es ist Fakt, dass das Gesetz korrekt ausgelegt wurde. Das Urteil ist durch alle Instanzen gegangen und wurde bestätigt.
Für die implizite Behauptung, es gäbe eine andere Möglichkeit der Auslegung, hast weder du noch irgendwer sonst ein Argument vorgebracht.
Kritik am Richter wegen einer Gesetzeskonformen Rechtssprechung ist auch immer Kritik am Gesetz selber.
Das kann man so interpretieren. Tatsache ist aber, dass Kritik am Gesetz deutlich vermieden wird. ZB von dir, indem du so tust, als hätte der Richter das Gesetz auf akzeptable Art auslegen können.
Zähl mal hier den Anteil Urteile nach Ort auf. Es häuft sich krass auf Hamburg Köln Berlin
https://openjur.de/gebiet-36.0.vd-desc.html
Ich habe btw keine Kritik am Gesetz vermieden, ich dachte es wäre klar, dass ich ein Gesetz das so ein Urteil zulässt für schlecht halte wenn ich das Urteil für schlecht halte.
Zähl mal hier den Anteil Urteile nach Ort auf. Es häuft sich krass auf Hamburg Köln Berlin
Also. Ich soll hier also aufschlüsseln, wie viel Prozent der Urheberrechtsfälle in welcher Stadt verhandelt werden? Mal angenommen, ich mach das. Wie schließe ich auf den Grund? ZB ist Hamburg das traditionelle Printmedienzentrum. Ganz unverdächtig, dass die vor Ort klagen und, dass eben auch spezialisierte Kanzleien für Medienrecht dort sitzen und klagen.
deleted by creator
Wieso siehst du den Fehler beim Richter und nicht beim Gesetzgeber?
deleted by creator
Aber was ist denn der Ermessensspielraum? Wo ist der vorgesehen?
deleted by creator
Wenn du weißt, wo der Spielraum ist, dann sag mir das.
Wenn du es nicht weißt, dann verbreite keine Desinformation.
ETA: Verzeihung, aber diese Behauptung ist sicher keine religiöse oder weltanschauliche Überzeugung. Es ist eine Tatsachenbehauptung, die entweder wahr oder falsch ist. Wenn so eine Behauptung aufgestellt wird, ohne Sorge um den Wahrheitsgehalt, einfach für einen Punkt in einer Diskussion, dann ist das Desinformation. Genau das ist doch, was Menschen wie Trump vorgeworfen wird.
deleted by creator
Mein Take dazu. Das Urheberrecht, ist durch die Natur der Sache recht offen gehalten. Richter haben also viel Freiheiten.
Grundsätzlich ist es so, dass man erst einen Anspruch auf Unterlassung und anteilig die durch den Verstoß erwirtschafteten Erträge hat. Erst bei Missachtung dieser Unterlassung entsteht einen Anspruch auf Strafzahlungen. Der Urheber hat dann mehr oder weniger freie Hand die Höhe der Zahlung festzulegen.
Soweit so gut. So ist das Gesetz. Recht freundlich für den Rechteinhaber, aber es gibt ein paar Schutzvorrichtungen gegen Missbrauch.
Was das Gericht nun festgestellt hat ist, dass es quasi unmöglich ist einmal online gestellte Inhalte zu löschen und so einer Unterlassungsforderung nachzukommen. Was hält kompletter Quatsch ist. Der Betrieb hat jegliche von ihm ausgeübten Veröffentlichungen zurückgezogen.
Das wäre so als würde ein Buch wegen eines Urheberrechtsverstoß aus dem Handel genommen worden sein, jedoch gilt das nicht, weil jemand das gekaufte Buch kopieren und selber verkaufen könnte.
Würde dieses Urteil in die etablierte Rechtssprechung übergehen, würde jede Urheberechtsverletzung, sei sie noch so klein und unbeabsichtigt, Tür und Tor für horrende Zahlungsforderungen stellen, da Unterlassungserklärungen nicht mehr erfüllbar sind.
Das wäre so als würde ein Buch wegen eines Urheberrechtsverstoß aus dem Handel genommen worden sein, jedoch gilt das nicht, weil jemand das gekaufte Buch kopieren und selber verkaufen könnte.
Das ist ja der richtig wilde Teil. Dem Angeklagten werden eigentlich Verstöße anderer zur Last gelegt. Das wäre so als müsste Thalia eine Liste mit verkauften Büchern halten und die alle wieder einsammeln gehen wenn eins zurück gerufen wird.
Das ist falsch. Warum behauptest du das?
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, dass die Urheberrechte des Urhebers verletzt werden, weil das Bild weiter über Suchmaschinen und andere Websites abrufbar ist. Was genau daran ist falsch?
Er ist nicht angeklagt. Das gibt’s im Strafrecht.
Er hat eine Unterlassungserklärung unterschrieben. Er ist also einen Vertrag eingegangen und hat damit gewisse Pflichten auf sich genommen. Anscheinend hat er sich damit (u.a.) verpflichtet das Bild aus den Suchmaschinen, etc. entfernen zu lassen. Er hat nicht, also ist die Vertragsstrafe fällig.
Wie gesagt rein technisch richtig dass das Urteil rechtlich ok ist. Das ändert aber nichts daran dass ich ein krasses Störgefühl habe wenn ich mir diese Geschichte anschaue. Warum z.B ist eine solche unerfüllbare Unterlassungserklärung überhaupt zulässig?
Soweit ich das beurteilen kann, ist das alles falsch. Solche Desinformation verhindert Diskussionen über sinnvolle Reformen und ist damit mit Schuld an solchen Urteilen.
Grundsätzlich ist es so, dass man erst einen Anspruch auf Unterlassung und anteilig die durch den Verstoß erwirtschafteten Erträge hat.
Falsch. Richtig ist, dass der Rechteinhaber sich aus verschiedenen Berechnungsmethoden die Beste aussuchen kann. Meistens wird, so wie hier, die Lizenzanalogie gewählt.
Der Anspruch auf zukünftiges Unterlassen sieht normalerweise so aus, dass eine Unterlassungserklärung unterzeichnet wird. Das ist ein Vertrag, mit dem man sich verpflichtet bestimmte Dinge (nicht) zu tun oder sonst eine Vertragsstrafe zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird also nicht vom Rechteinhaber festgelegt, sondern ausgehandelt.
Wenn sich die Parteien nicht einigen können, kann der Rechteinhaber das durch eine Unterlassungsklage vom Gericht regeln lassen. Es ist übrigens nicht notwendig, dass erst eine Urheberrechtsverletzung begangen wird, um sowas anzustoßen.
Es gibt auch weitere Ansprüche, aber ich kenn mich da nicht so aus.
Was das Gericht nun festgestellt hat ist, dass es quasi unmöglich ist einmal online gestellte Inhalte zu löschen und so einer Unterlassungsforderung nachzukommen.
Mit der Unterzeichnung der Unterlassungserklärung, ist der Beklagte Verpflichtungen eingegangen. Dass er die nicht erfüllen kann, hätte er sich vorher überlegen müssen. Man darf nie was unterschreiben, was einem ein Gegneranwalt vorlegt. Immer erst einen eigenen RA nehmen.
Es gibt Rechtsvorschriften, die den “Verbraucher” davor schützen so übervorteilt zu werden. Ich weiß nicht, was hier greifen könnte. Das Gericht meinte vielleicht, dass ein Handwerksmeister, oft selbstständige Unternehmer, sich nicht auf solche Schutzklauseln für Unbedarfte berufen können.
Deshalb bin ich gegen sowas bis an die Zähne versichert. Schade, dass das nötig ist. Aber hat mir schon 2x den Arsch gerettet.
Welche Rechtsschutzversicherung versichert dich denn gegen solche Urheberrechtsklagen und übernimmt dann auch noch die Kosten der Entschädigung, wenn du die Klage verlierst?
Das Stichwort heißt Vermögensschadenhaftpflichtversicherung inklusive passive Rechtsschutzversicherung. Jeweils für deinen Berufszweig halt. Ich bin bei Exali.
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Das ist ja mal wieder ein schönes deutsches Wort :D